Finanzierung
Ihre Spende hilft!
Sie möchten unsere Arbeit für Menschen mit Epilepsie, sowie ihre Angehöirgen unterstützen
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Bankverbindung
Epilepsie Empowerment Deutschland e.V. (Epipower)
VR-Bank Altenburger Land eG
IBAN: DE97 8306 5408 0005 3002 23
BIC (SWIFT): GENODEF1SLR
Da wir kein Lastschrifteinzugsverfahren haben, bitten wir Sie um Einrichtung eines persönlichen Dauerauftrages.
Wir sind als gemeinnützig anerkannt. Ab einem Spendenbetrag von 25€ können wir eine Spendenquittung ausstellen. Bitte melden Sie sich hierfür bei info@epipower.de.
Förderung durch Industrie
Die Förderer (Pharmaunternehmen, etc.) haben keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Ergebnisse von Projekten, Dokumenten und dem Vereinsgeschehen. Durch eine Förderung von Pharmaunternehmen gelten die „Grundsätze zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit des Antragstellers zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihrer Verbände nach § 20h SGB V.“ Damit wir unsere verschiedenen Aktivitäten finanzieren zu können, erhalten wir auch Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie.
2024
- Desitin Arzneimittel GmbH
Krankenkassenförderung
Die Förderer (Krankenkassen, GKV, etc.) haben keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Ergebnisse von Projekten, Dokumenten und dem Vereinsgeschehen. Auf dem § 20 SGB V basiert die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen, welche sich in Pauschalförderung (GKV) und die kassenindividuelle Förderung (projektbezogen) unterteilt.
2024
- GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig Holstein
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
2023
- Pauschalförderung: 1.140,00 €
- Projektbezogene Förderung: 6.600,00 €
durch:
- GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig Holstein: 1.140,00 €
- KKH Kaufmännische Krankenkasse: 6.600,00 €